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Neue Bestimmungen Latinum

Latinum - Gesicherte Lateinkenntnisse = Kleines Latinum -  Lateinkenntnisse

 

Aufgrund der überarbeiteten Bestimmungen der einheitlichen Prüfungsanforderungen für das Abitur (EPA) sowie der Neugestaltung der Lehramtsprüfungsordnung I an den Universitäten und den damit verbundenen Regelungen zum Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen wurden die Regelungen für den Erwerb des Latinums neu gefasst.

Die für bestimmte Studiengänge vorausgesetzten Lateinkenntnisse sind  in drei Niveaustufen eingeteilt:

1. Latinum

Gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 22.9.2005 setzt die Zuerkennung des Latinums die Fähigkeit voraus, „lateinische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich anspruchsvollerer Stellen (bezogen auf Bereiche der politischen Rede, der Philosophie und der Historiographie) in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen", im Wesentlichen also Texte von Cicero.

Dieses Niveau wird erreicht

1. bei Latein als erster und zweiter Fremdsprache in Jahrgangsstufe 10 bei mindestens Note vier im Jahreszeugnis bzw.

2. am Ende der Jahrgangsstufe 9 unter bestimmten Voraussetzungen

(nämlich:

    - Abwahl von Latein zugunsten einer anderen spätbeginnenden Fremdsprache

      (z.B. Italienisch)  oder

   - einjähriger Schulbesuch im Ausland  in Jahrgangsstufe 10)

durch Ablegen einer schulinternen Ergänzungsprüfung nach § 96 GSO („schriftliche Latinumsprüfung"), in der unter Einberechnung der mündlichen Jahresleistung) mindestens die Note vier erreicht wird.

 

2. Gesicherte Lateinkenntnisse/"Kleines Latinum"

(Stufe B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)

Die Zuerkennung des Kleinen Latinums setzt die Fähigkeit voraus, lateinische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich einfacherer Prosastellen zu erfassen (entsprechende antike, mittelalterliche und neuzeitliche Texte, z.B. Caesar,Nepos, Curtius Rufus, Vulgata).

Dieses Niveau wird in Jahrgangsstufe 9 bei mindestens Note 4 im Jahreszeugnis erreicht und in diesem sowie im Abiturzeugnis als „Kleines Latinum" bestätigt.

!!!  Diese Qualifikation wird u.a. entsprechend der neuen Lehramtsprüfungsordnung I speziell für das Studium des Lehramts am Gymnasium in den Fächern Deutsch, Geschichte, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch als fachliche Zulassungsvoraussetzung gefordert. !!! 

D.h., für diese Studiengänge braucht man das Latinum (s.o. Nr. 1) nicht mehr!

3. Lateinkenntnisse

(Stufe A 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)

Die Zuerkennung von Lateinkenntnissen (§97 GSO) setzt die Fähigkeit voraus, Texte, wie sie üblicherweise am Ende der Spracherwerbsphase in den vom Staatsministerium genehmigten Lehrbüchern zu finden sind, zu erfassen.

Dieses Niveau wird in Jahrgangsstufe 8 bei mindestens Note 4 im Jahrszeugnis erreicht.

Ausführlich sind die Verordnungen zu den Fremdsprachen-/Lateinkenntnissen hier -> zu finden (S. 78 - 89).


Welches Niveau der Lateinkenntnisse für den angestrebten Studiengang gefordert werden, sollte individuell vor Ort an der jeweiligen Universität erfragt werden. Die Bestimmungen und Zulassungsvoraussetzungen sind. z.T. sehr unterschiedlich!

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