Deutsche Bundesbank (zur Startseite)

Das Buchgeld


Instrumente für den bargeldlosen Zahlungsverkehr

Damit das Buchgeld seine Funktion als Zahlungsmittel erfüllen kann, sorgt das Bankensystem dafür, dass es zwischen den Konten hin- und herfließen bzw. „kreisen“ kann – daher auch das Synonym Giralgeld von italienisch: girare für umhergehen. Dazu stehen verschiedene Zahlungsinstrumente bzw. Zahlungsverfahren zur Verfügung.

Überweisung

Grafik: SEPA-Überweisungsträger SEPA-Überweisungs- träger

Ein häufig in Anspruch genommenes Instrument ist die Überweisung. Dabei erteilt ein Kon­toinhaber seiner Bank den Auftrag, von seinem Konto einen bestimmten Betrag auf das Konto eines bestimmten Emp­fängers (häufig bei einer anderen Bank) zu übertragen. Die Bankfachleute sagen dazu: Das eigene Konto wird „belastet“, das des Zahlungsempfängers erhält eine Gutschrift als Sichteinlage. Seit Januar 2008 können Kontoinhaber für inländische Überweisungen oder für Überweisungen ins europäische Ausland auch die SEPA-Überweisung nutzen. Hierfür ist grundsätzlich die Angabe der IBAN und des BIC anstatt Kontonummer und Bankleitzahl notwendig. Die SEPA-Überweisung wird ab Februar 2014 in allen Euroländern die bisher gewohnte Überweisung ersetzen.

Für Überweisungen stellen die Banken ihren Kunden einheitliche, elektronisch lesbare Vordrucke zur Verfügung (beleghafte Überweisung). Weitaus üblicher ist es aber heute, mithilfe von Terminals und Online-Banking Überweisungen aufzugeben (beleglose Überweisung).

Wenn ein Kontoinhaber eine Überweisung per Online-Banking ausführen möchte, muss er sich zunächst mit seiner persönlichen PIN am Konto anmelden. Die Überweisung selbst muss durch eine Transaktionsnummer („TAN“) bestätigt werden. Entweder hat er von seiner Bank eine Liste mit TANs erhalten, von denen er eine eingeben muss. Moderner und sicherer sind jedoch Verfahren, bei denen die TAN über ein Kartenlesegerät errechnet oder per SMS auf das Mobiltelefon des Kontoinhabers geschickt wird. 

Dauerauftrag

Der Dauerauftrag ist eine besondere Form der Überweisung. Er bietet sich an, wenn regelmäßig wiederkehrende Zahlungen in gleichbleibender Höhe geleistet werden müssen (z. B. Miete, Vereinsbeiträge). Der Zahler erteilt seiner Bank einmal den Auftrag, zu regelmäßigen Terminen (z. B. am ersten Tag eines jeden Monats) einen festen Betrag auf das Konto des Zahlungsempfängers zu überweisen. Das erspart Arbeit, denn man braucht sich nicht ständig um seine regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen zu kümmern.

Lastschrift

Für unregelmäßige und in ihrer Höhe wechselnde Zahlungen bietet sich das Lastschriftverfahren an. Hier geht der Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger aus. Es gibt zwei Arten von Lastschriften: Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag.

Bei der Lastschrift mit Einzugsermächtigung gibt der Zahler dem Zah­lungsempfänger eine in der Regel schriftliche Erlaubnis (ein sogenanntes Mandat), von seinem Konto Beträge einzuziehen, sobald sie anfallen. Falls der Belastete mit der Abbuchung nicht einverstanden ist, kann er ihr innerhalb bestimmter Fristen (acht Wochen nach Belastung) widersprechen. Er erhält den Betrag wieder auf sein Konto gutgeschrieben (umgangssprachlich: Lastschrift zurückgeben). Mit dem Widerspruch bzw. der Rückgabe der Lastschrift erlischt allerdings die Verpflichtung zur Zahlung (z. B. aufgrund eines Kaufs) nicht automatisch. Bei einer möglicherweise ungerechtfertigten Abbuchung sollte man sich nach Lastschriftrückgabe in jedem Fall mit dem Zahlungsempfänger in Verbindung setzen.  

Bei der Lastschrift mit Abbuchungsauftrag, die vor allem im Firmenkundengeschäft verwendet wird, erklärt der Zahler seiner Bank schriftlich, dass der Zahlungsempfänger von seinem Konto abbuchen darf. Die Rechtmäßigkeit der Abbuchung muss somit die Bank des Zahlers überprüfen. Eine Rückgabe ist bei dieser Lastschriftart nicht möglich. 

Seit November 2009 sind mit der SEPA-Lastschrift inländische und erstmalig auch grenzüberschreitende Lastschriften möglich. Es existieren zwei SEPA-Lastschriftverfahren: die SEPA-Basislastschrift und die SEPA-Firmenlastschrift. Die Basislastschrift ist mit der Einzugsermächtigung, die Firmenlastschrift dem Abbuchungsauftrag vergleichbar. Da es sich bei der SEPA-Lastschrift aber um ein völlig neues europäisches Zahlungsinstrument handelt, gibt es zusätzliche Merkmale. So werden zur Kennzeichnung des Kontos die IBAN und der BIC genutzt. Außerdem wird der Zahlungsempfänger anhand einer speziellen Nummer, der sogenannten Gläubigeridentifikationsnummer, besonders gekennzeichnet. Ab Februar 2014 werden in Deutschland die Einzugsermächtigung von der SEPA-Basislastschrift und der Abbuchungsauftrag von der SEPA-Firmenlastschrift ersetzt. Auch in den anderen Euroländern muss ab diesem Zeitpunkt die SEPA-Lastschrift genutzt werden.

Bankkarte (Debitkarte)

Grafik: Beispiel Debitkarte Beispiel Debitkarte

Neben dem Bargeld zahlen viele Kunden heutzutage an der Ladenkasse mit der Bankkarte (frühere Bezeichnung: „ec-Karte“). Diesen Typ „Plastikgeld“ nennt man „Debitkarte“ (englisch: to debit = belasten). Der Kunde gibt seine Karte dem Händler, der die nötigen Daten zum Einzug des Betrags vom Konto des Kunden über ein elektronisches Kassenterminal erhält. Die deutschen Einzelhändler nutzen dabei zwei unterschiedliche Zahlverfahren, die sich durch die Zahlungsgarantie und die Höhe der Kosten unterscheiden. Bei dem einen System (electronic cash/girocard) autorisiert der Kunde die Zahlung durch Eingabe einer Persönlichen Identifikationsnummer (PIN) am Terminal. Daraufhin wird online geprüft, ob die Karte nicht gesperrt ist und der Karteninhaber über den zu zahlenden Betrag verfügt. Bei positiver Rückmeldung ist dem Händler die Zahlung garantiert. Beim elektronischen Lastschriftverfahren findet keine Autorisierung mittels PIN statt. Vielmehr genehmigt der Kunde mit seiner Unterschrift den Einzug einer Lastschrift von seinem Konto. Nutzt der Händler dieses Zahlverfahren, hat er keine Garantie, dass er tatsächlich Geld erhält. Die Bank wird die Lastschrift nur ausführen, wenn das belastete Konto ausreichend gedeckt ist. Die Bankkarten bieten neben dem Bezahlen an Kassen üblicherweise die Möglichkeit, in Verbindung mit der PIN unabhängig von Schalteröffnungszeiten Bargeld an Geldautomaten vom Konto abzuheben.

Kreditkarte

Grafik: Beispiel Kreditkarte Beispiel Kreditkarte

Von der Debit- oder Bankkarte ist die Kreditkarte zu unterscheiden. Die Kreditkarten verschiedener Kreditkarten-Gesellschaften (z. B. Mastercard oder VISA) werden von Banken ausgegeben. Der Inhaber einer solchen Karte kann in allen Geschäften, die dem Kreditkartensystem angeschlossen sind, bargeldlos einkaufen, ferner mit einer PIN an Automaten Bargeld abheben. Die Kreditkarte ist außerdem ein verbreitetes Zahlungsmittel bei Online-Buchungen und -Käufen.

Bei Zahlungen an Kassen erhält der Händler die benötigten Daten von der Kreditkarte. Der Kunde muss die Zahlung durch Eingabe einer PIN in ein Online-Kartenterminal autorisieren oder mit einer Unterschrift auf einem Beleg der Zahlung zustimmen. Im Gegensatz zur Debitkarte wird der Betrag dem Konto des Kreditkarteninhabers in der Regel nicht sofort belastet, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beispielsweise am Ende des Monats. Dem Kunden wird dadurch für einige Zeit ein zinsloser Kredit gewährt. Die Herausgeber der Kreditkarten erheben allerdings oft Gebühren. Außerdem muss der Kunde Zinsen zahlen, wenn er den Kredit auch nach dem Abrechnungszeitpunkt in Anspruch nimmt. Die Kreditkartenunternehmen lassen sich ihre Dienstleistung zudem von den Händlern in Form unterschiedlicher Gebühren bezahlen.

Geldkarte

Grafik: GeldKarten-Logo GeldKarten-Logo

Um das bargeldlose Bezahlen von „Kleingeld-Zahlungen“ zu erleichtern,  wurde in Deutschland die Geldkarte eingeführt. Die Geldkartenfunktion ist in der Regel in Debitkarten integriert (Geldkartenchip), aber auch als separate Karte erhältlich. Die Geldkarte ist eine Art „elektronische Geldbörse“. Man muss zunächst ein Guthaben aufladen (max. 200 Euro) und kann dann bei akzeptierenden Stellen damit bezahlen. Dort wird der zu bezahlende Betrag direkt von der Geldkarte abgebucht. Die Geldkarte ist wie Bargeld: Wer sie hat, kann sie nutzen. Es findet keine aufwendige Identitätsprüfung statt. Dies bedeutet auch, dass bei Verlust oder Diebstahl das aufgeladene Guthaben wie Bargeld verloren geht. Die Geldkarte bietet sich besonders für kleinere Zahlungen im täglichen Leben an, beispielweise an Parkschein-, Fahrkarten- oder Briefmarkenautomaten. Neben der Bezahlfunktion kann die Geldkarte auch zu anderen Zwecken wie zur Altersprüfung (z. B. an Zigarettenautomaten) oder zur Abgabe einer elektronischen Signatur genutzt werden.

Grafik: Girogo-Logo Girogo-Logo

Mit dem Projekt „girogo“ soll die Geldkarte zum „kontaktlosen Bezahlen“ von Summen bis 20 Euro genutzt werden. Wenn eine Bezahlkarte mit der erforderlichen Technik ausgestattet ist, muss der Kunde seine Karte beim Einkauf nur noch kurz vor ein Lesegerät halten, um die Zahlung auszulösen. Dabei werden per Funk automatisch alle für die Zahlung benötigten Daten an die Kasse übertragen und kontaktlos von der vorausbezahlten Geldkarte abgebucht. Reicht das Guthaben nicht aus, kann die Geldkarte wieder aufgeladen werden. In Zukunft könnte sogar vollständig auf die Karte verzichtet werden. Nach diesen Plänen werden die Kundendaten, die heute auf dem Chip der Karte gespeichert sind, auf das Handy des Kunden übertragen. Dann müsste zum Bezahlen anstatt der Karte nur noch das Handy vor das Lesegerät an der Kasse gehalten werden.

Online-Bezahlverfahren

Das Einkaufen im Internet (Onlinehandel) wird immer beliebter. Da Händler und Kunde an unterschiedlichen Orten sind, ist der direkte Austausch von Ware und Geld nicht möglich. Folglich muss das Geld auf anderen Wegen an den Händler geschickt werden. Die Händler bieten dafür meist unterschiedliche Bezahlverfahren an. Neben den klassischen Verfahren (Vorauskasse, Rechnung, Nachnahme) gibt es immer häufiger speziell entwickelte Bezahlverfahren für das Internet, wie „giropay“ von der Deutschen Kreditwirtschaft. Giropay nutzt die Onlinebanking-Anwendung der Bank, um automatisiert eine Überweisung an den Händler zu erstellen. Der Kunde muss daher die für die Bezahlung notwendigen Daten nicht selbst eingeben, sondern  die Überweisung nur noch mit einer TAN bestätigen. Ein anderes weit verbreitetes Verfahren ist „PayPal“. Um mit diesem Verfahren eines Internet-Konzerns bezahlen zu können, benötigen Kunden ein PayPal-Benutzerkonto. Der Interneteinkauf wird über dieses Benutzerkonto abgewickelt. PayPal benötigt dafür vorher schon Guthaben vom Kunden auf dem Benutzerkonto oder bucht den Zahlungsbetrag vom Bankkonto oder der Kreditkarte des Kunden ab. PayPal wird in vielen Ländern der Welt angeboten und ist daher auch grenzüberschreitend nutzbar.